Veranstaltung: | Bezirksgruppe, 12.11.24 @Lovelite |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.10.2024, 13:28 |
A6: §6 Vielfaltspolitisches Team
Ursprünglicher Satzungstext
- Das vielfaltspolitische Team besteht aus vier Personen, wobei ein Platz automatisch von einer Ansprechperson aus dem Geschäftsführenden Ausschuss besetzt wird. Die weiteren drei Plätze werden nach der Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses durch die Bezirksgruppe für 2 Jahre gewählt.
Das vielfaltspolitische Team soll mindestens zur Hälfte aus Personen zusammengesetzt sein, die unter die Vielfalts-Zielsetzung fallen.
Aufgabe des vielfaltspolitischen Teams ist es Prozesse anzustoßen, um diskriminierende Strukturen abzubauen und Betroffene zu unterstützen. Das vielfaltspolitische Team plant, steuert und begleitet die antirassismus-, diversitäts- und antidiskriminierungspolitischen Aktivitäten des Kreisverbands und unterstützt die Gründung und Arbeit selbstorganisierter Gruppen, solange und soweit die Gruppen das wollen.
Das vielfaltspolitische Team benennt aus seinen Mitgliedern mind. 2 Ansprechpersonen für Diskriminierungsfälle (Ombudspersonen).
Das vielfaltspolitische Team tagt mindestens viermal jährlich. Es berichtet der Bezirksgruppe jährlich von seiner Arbeit. Dem vielfaltspolitischen Team steht aus dem KV-Haushalt ein Budget zur satzungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung. Das vielfaltspolitische Team schlägt der Bezirksgruppe jährlich mind. zwei vielfaltspolitische Themen für die Behandlung in Bezirksgruppen oder anderen Veranstaltungen des Kreisverbands vor.
Es bemüht sich um eine intensive Vernetzung des Kreisverbands mit vielfaltspolitischen zivilgesellschaftlichen Initiativen.
Geänderter Text
1. Das vielfaltspolitische Team besteht aus mindestens vier Personen, wobei ein
Platz automatisch von derAnsprechperson aus dem Geschäftsführenden Ausschuss für
Vielfalt und Antidiskriminierung besetzt wird. Die weiteren Plätze werden nach
der Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses durch die Bezirksgruppe für 2 Jahre
gewählt.
3. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds findet eine Nachwahl
unverzüglich für die verbleibende Amtszeit statt.
Begründung
zu 1.: redaktionelle Anpassung, welche Ansprechperson im GA gemeint ist.
zu 1.: Möglichkeit der Erweiterung des Vielfaltspolitischen Teams um weitere Personen. Mindestgröße von 4 Personen bleibt erhalten.
zu 3.: Möglichkeit der Nachwahl
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