Veranstaltung: | Bezirksgruppe, 10.12.24 @Lovelite |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Zweite Lesung Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.10.2024, 13:06 |
A5: §4,2 Vielfalts-Quote
Ursprünglicher Satzungstext
- Für unsere Liste für die Wahl zur BVV nominieren wir auf mindestens 20% der ersten 30 Plätze Personen, die gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen angehören. Fünf Jahre ab Geltung der Vielfalts-Quote soll die Bezirksgruppe mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob und auf welchen Zielwert die Quote angepasst werden soll, um die gesellschaftlichen Realitäten innerhalb unseres Bezirks bestmöglich widerzuspiegeln. Anschließend soll eine Festlegung im Rhythmus von zwei Jahren erfolgen.
Rechtzeitig vor anstehenden Delegierten- und Listenwahlen wird vom Geschäftsführenden Ausschuss mindestens ein Bewerber*innentreffen speziell für Menschen durchgeführt, die unter die Vielfalts-Zielsetzung fallen.
Geänderter Text
1. Für unsere Liste für die Wahl zur BVV nominieren wir auf mindestens 20% der
ersten 30 Plätze Personen, die gesellschaftlich diskriminierten oder
benachteiligten Gruppen angehören. Fünf Jahre ab Geltung der Vielfalts-Quote
soll die Bezirksgruppe mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob und auf welchen
Zielwert die Quote angepasst werden soll, um die gesellschaftlichen Realitäten
innerhalb unseres Bezirks bestmöglich widerzuspiegeln. Anschließend soll eine
Festlegung im Rhythmus von fünf Jahren erfolgen.
Begründung
Analog zu §4.1 sollte auch hier eine regelmäßige Anpassung im Turnur der Legislaturperioden erfolgen.
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