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            <title>Bezirksgruppe, 10.12.24 @Lovelite: Anträge</title>
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                <title>Bezirksgruppe, 10.12.24 @Lovelite: Anträge</title>
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                        <title>A15: </title>
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                        <author>Rechnungsprüfungskommission (dort beschlossen am: 01.12.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antrag</h2><iframe class="pdfViewer" src="/bg121124/motion/77367/embeddedpdf?file=%2Fbg121124%2Fmotion%2F77367%2Fviewpdf%3FsectionId%3D42166"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 09 Dec 2024 18:02:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A14: </title>
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                        <author>GA Xhain (dort beschlossen am: 19.11.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antrag</h2><iframe class="pdfViewer" src="/bg121124/motion/77366/embeddedpdf?file=%2Fbg121124%2Fmotion%2F77366%2Fviewpdf%3FsectionId%3D42166"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 09 Dec 2024 17:58:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A13: Etiquette</title>
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                        <author>GA Xhain (dort beschlossen am: 15.10.2024)</author>
                        <guid>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/Etiquette-61697</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Ursprünglicher Satzungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir als KV Xhain verabreden die folgenden Verhaltensregeln für unsere Veranstaltungen künftig zu berücksichtigen (BG-Beschluss vom 11.10.22).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese gelten sowohl für Offline- als auch Online-Formate und sowohl für textliche (akustische Kommunikation sowie Kommunikation im Chat) als auch visuelle und physische (z.B. Zeigen von Symbolen, Gestik, Bildern, Bewegungen) Kommunikation. Veranstaltungen des KV Xhain dienen der politischen Debatte und Willensbildung, dem Austausch von Meinungen und der Vernetzung der Mitglieder sowie mit Expert*innen und der Zivilgesellschaft.</p></div></div><h2>Geänderter Text </h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir als KV Xhain verabreden die folgenden Verhaltensregeln für unsere Veranstaltungen und Kommunikation künftig zu berücksichtigen (BG-Beschluss vom 11.10.22).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese gelten sowohl für Offline- als auch Online-Formate und sowohl für textliche (akustische Kommunikation sowie Kommunikation im Chat) als auch visuelle und physische (z.B. Zeigen von Symbolen, Gestik, Bildern, Bewegungen) Kommunikation. Veranstaltungen des KV Xhain dienen der politischen Debatte und Willensbildung, dem Austausch von Meinungen und der Vernetzung der Mitglieder sowie mit Expert*innen und der Zivilgesellschaft. Die Regeln gelten ebenso für unsere (digitale) Kommunikation, bspw. Chatgruppen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Etiquette soll auch für sämtliche Kommunikation des Kreisverbandes gelten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 15 Oct 2024 21:16:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A12: Finanzordnung § 3 Ausgaben</title>
                        <link>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/Finanzordnung-3-Ausgaben-17519</link>
                        <author>GA Xhain (dort beschlossen am: 12.10.2024)</author>
                        <guid>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/Finanzordnung-3-Ausgaben-17519</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Ursprünglicher Satzungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>3. Jedes Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses kann über einmalige Ausgaben bis zu 50 Euro entscheiden und ist dazu verpflichtet, diese Entscheidung bei der folgenden Sitzung dem Geschäftsführenden Ausschuss mitzuteilen und zu protokollieren.</p></div></div><h2>Geänderter Text </h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Jedes Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses kann über einmalige Ausgaben bis zu 50 Euro entscheiden,</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Keine Praktikabilität der Regelung. Sinnvolle Beschränkung (einmalige Ausgaben und bis 50 Euro) bereits gegeben, darüber hinaus gehende Ausgaben werden gemeinsam getroffen und protokolliert.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 13 Oct 2024 16:59:50 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A11: Vorschlag: Kommission Amts- und Mandatszeitbegrenzung</title>
                        <link>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/vorschlag-kommission-amts-und-mandatszeitbegrenzung-40028</link>
                        <author>Kommission Amts- und Mandatszeitbegrenzung (dort beschlossen am: 09.10.2024)</author>
                        <guid>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/vorschlag-kommission-amts-und-mandatszeitbegrenzung-40028</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Ursprünglicher Satzungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 3 Wahlen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die ihr Stimmrecht im Kreisverband ausüben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Vor der Wahl von Kandidierenden für den Bundestag, das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung führen wir unabhängig von den Beschränkungen des Wahlgesetzes ein Meinungsbild unter allen anwesenden Mitgliedern unseres Kreisverbands, die ihr Stimmrecht auch im Kreisverband ausüben, durch. Näheres regelt die Wahlordnung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Der Kreisverband entsendet Delegierte zu Parteigremien (Bundesdelegiertenkonferenz (BDK); Landesdelegiertenkonferenz (LDK), Landesausschuss (LA), Frauen*konferenz bzw. FLINTA-Konferenz). In der Regel werden Delegierte für diese Parteigremien für ein Jahr gewählt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 7 Geschäftsführender Ausschuss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Der Geschäftsführende Ausschuss (GA) koordiniert den Kreisverband und vertritt ihn nach außen und gegenüber anderen Parteiorganen. Er ist für Personalangelegenheiten der Kreisgeschäftsstelle verantwortlich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Er besteht aus sieben Mitgliedern, die von der Bezirksgruppe für zwei Jahre gewählt werden. Er tagt in der Regel parteiöffentlich. Der GA legt zum Ende jedes Jahres einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vor.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds findet eine Nachwahl unverzüglich für die verbleibende Amtszeit statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li>Alle Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses sind gleichberechtigt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li>Ein Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses wird von der Bezirksgruppe zur*zum Schatzmeister*in gewählt. Ein weiteres Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses wird von der Bezirksgruppe zum*zur Beauftragten für Vielfalt und Antidiskriminierung gewählt. Ein weiteres Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses wird von der Bezirksgruppe zum*zur Beauftragten für FLINTA*-Personen gewählt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="6"><li>Der Geschäftsführende Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="7"><li>Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses können einzeln oder insgesamt mit Zweidrittelmehrheit von der Bezirksgruppe abgewählt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="8"><li>Der Geschäftsführende Ausschuss sollte gemäß der Vielfalts-Zielsetzung besetzt sein und proaktiv Personen innerhalb des Kreisverbands, die von Diskriminierung betroffen sind, fördern.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 10 Neuenförderung, Amts- und Mandatszeitbeschränkung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Als Kreisverband erkennen wir die Notwendigkeit unsere Strukturen zu reflektieren und stetig weiterzuentwickeln. Wir schaffen vielfältige Räume für politisches Engagement und stellen einen strukturierten Wissenstransfer sicher. Um diese Ziele zu erreichen, verpflichten wir uns als Kreisverband zu einer aktiven Nachwuchs- und Neuenförderung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Der Kreisverband fasst bis Ende 2024 einen Beschluss, ob es eine Amts- oder Mandatszeitbegrenzung für Wahlkreisabgeordnete (Abgeordnetenhaus und Bundestag), Stadträt*innen und Bezirksbürgermeister*innen geben soll. Zur Erarbeitung dieses Beschlusses wird eine 12-köpfige Kommission aus Mitgliedern unseres Kreisverbands einberufen, die von der Bezirksgruppe gewählt wird und in der mindestens sieben Basismitglieder vertreten sind, die noch nie ein Amt oder Mandat in unserem Kreisverband innehatten, oder in einem Lohnarbeitsverhältnis zu diesen Personen stehen. Die Kommission legt zu Beginn ihrer Arbeit einen Zeitplan fest und berichtet regelmäßig über den Stand ihrer Arbeit in der Bezirksgruppe. Die Kommission legt der Bezirksgruppe bis September 2024 eine Beschlussvorlage vor, die in zwei Lesungen bis Ende 2024 von der Bezirksgruppe entschieden wird. Die Kommission soll unter anderem diskutieren, ob jemand als Wahlkreiskandidat*in für das Abgeordnetenhaus oder den Bundestag oder für eine Nominierung als Stadträt*in oder Bezirksbürgermeister*in kandidieren sollte, der*die zum Wahltermin bereits seit mehr als der zweieinhalbfachen Dauer einer regulären Wahlperiode Mitglied dieses Organs bzw. Inhaber*in dieses Amtes war.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Für den Geschäftsführenden Ausschuss kann niemand kandidieren, die*der zum Wahltermin insgesamt mehr als sechs Jahre Mitglied dieses Gremiums war.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li>Für unsere Liste für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung nominieren wir auf mindestens 30% der ersten 30 Plätze jemanden, der*die noch nie länger als die halbe Dauer einer regulären Wahlperiode Mitglied einer Bezirksverordnetenversammlung, der*die noch nie Mitglied eines Bezirksamtes, eines Parlaments oder einer Regierung war.</li></ol></div></div><h2>Geänderter Text </h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 3 Wahlen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>unverändert</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>unverändert</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Der Kreisverband wählt Direktkandidat*innen für den Bundestag und für das Berliner Abgeordnetenhaus und stimmt über den Bezirkswahlvorschlag (Bezirksliste) für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ab.<br>
Der Kreisverband nominiert Kandidierende für das Amt von Stadträt*innen und der Bezirksbürgermeister*in.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Eine feste Mandatszeitbegrenzung gibt es nicht. Kandidierende für Wahlkreise sollen sich bei der Entscheidung über eine erneute Kandidatur am zeitlichen Äquivalent von höchstens drei vollen direkt zusammenhängenden Wahlperioden orientieren. Zeitlich unterbrochene Mandatszeiten sowie Mandatszeiten in unterschiedlichen Parlamenten werden nicht aufaddiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Für die Bezirksverordnetenversammlung gilt die Regelung nach Absatz 4 Satz 2 nicht. Für die Bezirksliste für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung nominieren wir auf mindestens 30% der ersten 30 Plätze jemanden, der*die noch nie länger als die halbe Dauer einer regulären Wahlperiode Mitglied einer Bezirksverordnetenversammlung, der*die noch nie Mitglied eines Bezirksamtes, eines Parlaments oder einer Regierung war.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Nominierungen für das Amt als Stadträt*in und Bürgermeister*in für das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sind erneut bis zum zeitlichen Äquivalent von höchstens drei vollen direkt zusammenhängenden Wahlperioden möglich. Da der Position der*des Bezirksbürgermeister*in eine besondere Verantwortung zukommt, gilt zusätzlich, dass Nominierungen für das Bezirksbürgermeister*innenamt zusätzlich zur Amtszeit als Stadträt*in für höchstens zwei weitere volle Wahlperioden im obigen Sinne möglich sind. Zeitlich unterbrochene Amtszeiten werden nicht aufaddiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Die Regelungen in den Absätzen 4 und 6 gelten für alle Wahlversammlungen ab dem Jahr 2027.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Der Kreisverband entsendet Delegierte zu Parteigremien (Bundesdelegiertenkonferenz (BDK); Landesdelegiertenkonferenz (LDK), Landesausschuss (LA), Frauen*konferenz bzw. FLINTA-Konferenz). In der Regel werden Delegierte für diese Parteigremien für ein Jahr gewählt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 7 Geschäftsführender Ausschuss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>unverändert</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Er besteht aus sieben Mitgliedern, die von der Bezirksgruppe für zwei Jahre gewählt werden. Für den Geschäftsführenden Ausschuss kann niemand kandidieren, die*der zum Wahltermin insgesamt mehr als sechs Jahre Mitglied dieses Gremiums war. Bei Unterbrechungen von mindestens einer Amtszeit beginnt die Frist nach Satz 2 erneut.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Er tagt in der Regel parteiöffentlich. Der GA legt zum Ende jedes Jahres einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vor.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(neu (4) bis (9) unverändert</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 10 Neuenförderung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>unverändert</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>entfällt</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>entfällt; jetzt in § 7 Abs. 2 Satz 2</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>entfällt; jetzt in § 3 Abs. 5 Satz 2</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit Verabschiedung der Satzung des Kreisverbands Friedrichshain-Kreuzbergs am 14.11.2023 wurde beschlossen, dass eine Kommission eingesetzt werden soll, um die Begrenzung der Amts- und Mandatszeiten für den Bundestag, das Abgeordnetenhaus, das Bezirksamt und BVV zu prüfen, sowie einen Vorschlag zur Satzungsänderung der Satzung des Kreisverbandes Friedrichshain-Kreuzberg zu erarbeiten. Die Kommission besteht aus 12 Mitgliedern wobei gemäß Satzung davon mindestens sieben Basismitglieder sein müssen, die noch nie ein Amt oder Mandat im Kreisverband inne hatten. Hierbei wurden analog zu anderen Wahlen durch die Bezirksgruppe Frauen* und offene Plätze alternierend gewählt. Die Kandierenden wurden durch die Bezirksgruppe vom 09.01.2024 gewählt und nahmen ab Mitte Januar 2024 ihre Arbeit auf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die erste Sitzung fand am 03.02.2024 statt. Im Verlaufe dieses und der weiteren Treffen sowie zusätzlicher Arbeit in Kleingruppen wurde das Für und Wider einer Amts- und Mandatszeitbegrenzung diskutiert und rechtlich geprüft, sowie Textvorschläge für die Satzungsänderung erarbeitet. Bei den Treffen wurde angestrebt, dass möglichst immer Vertreter*innen der jeweiligen Gruppierung anwesend sind, um alle Blickwinkel und Interessen miteinbeziehen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es kristallisierte sich heraus, dass es unterschiedliche Regelungen für die verschiedenen Ebenen geben soll. Die Kommission wägte dann verschiedene Ansätze gegeneinander ab, und kam schließlich zu dem vorgestellten Ergebnis. Neben der Regelung selbst wurde auch diskutiert, an welcher Stelle der Satzung die Änderung aufgenommen werden soll. Hier zeigte sich, dass die Thematik über den Themenkomplex der Neuenförderung hinausgeht und daher nicht als Unterpunkt dieses aufgenommen werden soll. Als sinnvoller wurde die Ergänzung zur Wahlordnung erachtet. Nicht in der Arbeit der Kommission inbegriffen war eine Prüfung der Amtszeit von Mitgliedern des Geschäftsführenden Ausschusses sowie die Ausarbeitung bzw. Erweiterung des Konzepts zur Neuenförderung. Es wird empfohlen, die Regelung für den Geschäftsführenden Auschuss an die anderen Regelungen anzupassen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 Oct 2024 21:51:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A10: Beitrags- und Kassenordnung §4 Ausnahmen bei Sonderbeiträgen</title>
                        <link>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/beitrags-und-kassenordnung-4-ausnahmen-bei-sonderbeitragen-56586</link>
                        <author>GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024)</author>
                        <guid>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/beitrags-und-kassenordnung-4-ausnahmen-bei-sonderbeitragen-56586</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Ursprünglicher Satzungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li value="1"><p>Von der Höhe der Sonderbeiträge kann in begründeten Fällen abgewichen werden. Die <strong>Entscheidung trifft die Diätenkommission nichtöffentlich</strong>. Bei <strong>Antragstellung</strong> informiert die Diätenkommission den*die Schatzmeister*n. Sie teilt das <strong>Ergebnis</strong> dem*der Schatzmeister*in ohne Begründung und der*dem Antragsteller*in mit.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><p>Mitglieder, die nur über ein <strong>geringes Einkommen verfügen oder außergewöhnliche Belastungen</strong> zu tragen haben, können die Diätenkommission anrufen. Sie müssen ihren Antrag begründen und sowohl die <strong>Höhe</strong> als auch die <strong>Dauer der beantragten Reduktion</strong> angeben.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li><p>Die Diätenkommission verhandelt vertraulich mit dem*der Antragsteller*in über eine <strong>individuelle Absenkung des Sonderbeitrags und deren Dauer</strong>. Reduktionen verschiedener Amts- und Mandatsträger*innen sollen dabei in einem vergleichbaren Verhältnis zueinanderstehen. Eine <strong>rückwirkende Reduktion</strong> des Sonderbeitrags kommt nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li><p>Bezieht ein*e Amts- und Mandatsträger*in Leistungen der <strong>Grundsicherung</strong> oder andere Sozialleistungen, welche eine Anrechnung vorsehen, so wird er*sie von den Sonderbeiträgen befreit, sofern die Bezüge aus dem Mandat bzw. Amt wie Einkommen behandelt und vom Jobcenter (oder der entsprechenden Behörde) dementsprechend auf den Leistungsanspruch angerechnet werden.<a href="https://strupoxhain2023.antragsgruen.de/StruPoXhain2023/Beitrags-und-Kassenordnung-Bundnis-90-Die-Grunen-Friedrichshain-Kreuz-43568#_ftn5"><sup><span class="underline">[5]</span></sup></a></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="6"><li><p>Für <strong>zu versorgende Kinder</strong> kann jede*r Amts- und Mandatsträger*in bis zum Abschluss der Erstausbildung eine Reduzierung beantragen. Die Höhe der Reduzierung ist abhängig von der jeweiligen (finanziellen) Situation des*der Amts- und Mandatsträger*in. Für jedes zu versorgende Kind kann in der Regel eine Reduzierung um 6,0 Prozent des Sonderbeitrags gewährt werden.</p></li></ol></div></div><h2>Geänderter Text </h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Von der Höhe der Sonderbeiträge kann in begründeten Fällen <strong>in Einzelfall- und Ermessensentscheidungen</strong> abgewichen werden. Die Entscheidung trifft die Diätenkommission nichtöffentlich. Bei Antragstellung informiert die Diätenkommission den*die Schatzmeister*n. Sie teilt das Ergebnis <strong>innerhalb von 7 Tagen</strong> dem*der Schatzmeister*in ohne Begründung und der*dem Antragsteller*in mit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Die Diätenkommission muss innerhalb von 6 Wochen über einen Antrag auf Absenkung des Sonderbeitrags entscheiden. Tut sie dies nicht innerhalb der Frist, gilt der Antrag als für 3 Monate bewilligt.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>zu 1. Klarstellung, dass es sich stets um Einzelfallentscheidungen handelt;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Frist zur Rückmeldung von Entscheidungen an Schatzmeister*in</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>zu 4. Entscheidungsfrist für Diätenkommission</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Oct 2024 13:53:17 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9: Beitrags- und Kassenordnung §3 Diätenkommission</title>
                        <link>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/Beitrags-und-Kassenordnung-3-Diatenkommission-23790</link>
                        <author>GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024)</author>
                        <guid>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/Beitrags-und-Kassenordnung-3-Diatenkommission-23790</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Ursprünglicher Satzungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Der Kreisverband richtet eine Diätenkommission bestehend aus <strong>drei Personen</strong> ein, die von der Bezirksgruppe gewählt werden. Sie besteht aus einem von der BVV-Fraktion vorgeschlagenen Mitglied der BVV-Fraktion, einem vom Geschäftsführenden Ausschuss vorgeschlagenen Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses (welches nicht der*die Schatzmeister*in ist) sowie einem weiteren Mitglied, das weder ein Amt noch Mandat für Bündnis 90/Die Grünen Berlin Friedrichshain-Kreuzberg innehat. Des Weiteren darf <strong>keine finanzielle Abhängigkeit gegenüber den Amts- und Mandatsträger*innen bestehen</strong>.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Die Diätenkommission wird zu Beginn jeder Legislaturperiode des Landes Berlin für die <strong>Dauer der Legislaturperiode</strong> von der Bezirksgruppe in geheimer Abstimmung gewählt. Scheidet ein Mitglied der Kommission aus der Funktion, für die es in die Diätenkommission gewählt wurde, aus, endet die Mitgliedschaft.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Mitglieder der Diätenkommission können einzeln oder insgesamt mit Zweidrittelmehrheit von der Bezirksgruppe <strong>abgewählt</strong> werden. Bei <strong>Vakanz eines Platzes</strong> ist unverzüglich eine Nachwahl für den Rest der Legislaturperiode durchzuführen.<a href="https://strupoxhain2023.antragsgruen.de/StruPoXhain2023/Beitrags-und-Kassenordnung-Bundnis-90-Die-Grunen-Friedrichshain-Kreuz-43568#_ftn4"><sup><span class="underline">[4]</span></sup></a></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li>Jedes Mitglied kann <strong>jederzeit zurücktreten</strong>. In diesem Fall ist unverzüglich eine Nachwahl für den Rest der Legislaturperiode durchzuführen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li>Die Mitglieder haben auch nach ihrem Ausscheiden <strong>Stillschweigen über die gewonnenen Erkenntnisse</strong> zu bewahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="6"><li>Die Diätenkommission berät und entscheidet über <strong>Ausnahmeregelungen bei Sonderbeiträgen</strong> gemäß § 4 dieser Beitrags- und Kassenordnung. Sie tagt auf Antrag eines Mitglieds der Diätenkommission und berät <strong>nichtöffentlich</strong>. Die Diätenkommission trifft ihre Entscheidungen bei Anwesenheit aller Mitglieder mit <strong>einfacher Mehrheit</strong>.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="7"><li>Die Diätenkommission entscheidet nach <strong>umfassender Prüfung der Sachlage</strong>, ist an Weisungen und Aufträge im Einzelfall nicht gebunden und holt dafür alle für die Entscheidung relevanten Informationen bei den Beantragenden ein. Sollten sich Nachfragen ergeben, kann die Diätenkommission Gehaltsnachweise oder sonstige Dokumente, die zur Klärung des Sachverhaltes erforderlich sind, verlangen. Dabei ist der <strong>Grundsatz der Verhältnismäßigkeit</strong> zu wahren. Die Herausgabe der angeforderten <strong>Nachweise</strong> erfolgt vertraulich und freiwillig.</li></ol></div></div><h2>Geänderter Text </h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li value="1"><p>Der Kreisverband richtet eine Diätenkommission bestehend aus drei Personen ein, die von der Bezirksgruppe gewählt werden. Sie besteht aus einem von der BVV-Fraktion vorgeschlagenen Mitglied der BVV-Fraktion, einem vom Geschäftsführenden Ausschuss vorgeschlagenen Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses (welches nicht der*die Schatzmeister*in ist) sowie einem weiteren Mitglied, das weder ein Amt noch Mandat für Bündnis 90/Die Grünen Berlin Friedrichshain-Kreuzberg innehat. Des Weiteren darf keine finanzielle Abhängigkeit gegenüber den Amts- und Mandatsträger*innen <strong>auf Bezirksebene</strong> bestehen.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Klarstellung, da die Diätenkommission sich um die Sonderbeiträge der Amts- und Mandatsträger*innen auf Bezirksebene kümmtert, muss auch nur zu diesen eine finanzielle Unabhängigkeit bestehen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Oct 2024 13:39:49 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: §9 Trennung von Amt und Mandat</title>
                        <link>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/9-trennung-von-amt-und-mandat-18831</link>
                        <author>GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024)</author>
                        <guid>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/9-trennung-von-amt-und-mandat-18831</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Ursprünglicher Satzungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Wir stellen sicher, dass sich jede Person ihrem Amt oder Mandat mit vollem Einsatz widmen kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><strong>Neue Mitglieder </strong>unterstützen wir besonders, um sich in unsere politische Arbeit einzubringen. Wir wollen <strong>Macht und Verantwortung auf vielen Schultern verteilen</strong>, statt sie auf wenigen zu konzentrieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Wir erheben den Anspruch, dass die Landesdelegiertenkonferenz, der Landesausschuss, die Frauen*Konferenz bzw. FLINTA*-Konferenz und die Bundesdelegiertenkonferenz die <strong>Arbeit unserer Fraktionen unabhängig kontrollieren</strong>. Es gilt der Grundsatz der Trennung von Amt und Mandat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li>Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung oder ihre Staatssekretär*innen entsenden wir daher nicht als Delegierte in die Bundesdelegiertenkonferenz.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li><strong>Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats oder seiner Staatssekretär*innen </strong>können keine Delegierten für die Landesdelegiertenkonferenz, den Landesausschusses und die Frauen*Konferenz bzw. FLINTA*-Konferenz werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="6"><li>Mitglieder der Bundesregierung, des Senats, des Bezirksamts, eines Parlaments oder der Bezirksverordnetenversammlung sowie Staatssekretär*innen können nicht in den Geschäftsführenden Ausschuss gewählt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="7"><li>Wer Mitglied eines Landesvorstands, des Bundesvorstands, eines anderen Kreisvorstandes unserer Partei, oder eines Vorstandes der Grünen Jugend ist oder beim Kreisverband, der BVV-Fraktion oder in einem Büro der Stadträt*innen beschäftigt ist, <strong>kann nicht Mitglied unseres Geschäftsführenden Ausschusses</strong> werden.</li></ol></div></div><h2>Geänderter Text </h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Wir erheben den Anspruch, dass die Landesdelegiertenkonferenz, der Landesausschuss, die FLINTA*-Konferenz und die Bundesdelegiertenkonferenz die Arbeit unserer Fraktionen unabhängig kontrollieren. Es gilt der Grundsatz der Trennung von Amt und Mandat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats oder seiner Staatssekretär*innen können keine Delegierten für die Landesdelegiertenkonferenz, den Landesausschusses und die FLINTA*-Konferenz werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Wer Mitglied eines Landesvorstands, des Bundesvorstands, eines anderen Kreis- <strong>oder Ortsvorstandes</strong> unserer Partei, oder eines Vorstandes der Grünen Jugend ist oder beim Kreisverband, der BVV-Fraktion oder in einem Büro der Stadträt*innen beschäftigt ist, kann nicht Mitglied unseres Geschäftsführenden Ausschusses werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Redaktionelle Änderung: Streichung Frauen*-Konferenz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zustätzlich auch Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft des GA mit Mitgliedschaft eines Ortsvorstandes.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Oct 2024 13:35:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: §8 Austauschrunde für Amts- und Mandatsträger*innen</title>
                        <link>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/8-Austauschrunde-fur-Amts-und-Mandatstrager-innen-6921</link>
                        <author>GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024)</author>
                        <guid>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/8-Austauschrunde-fur-Amts-und-Mandatstrager-innen-6921</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Ursprünglicher Satzungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Die Austauschrunde für die Amts- und Mandatsträger*innen dient als <strong>beratendes Gremium</strong> des Geschäftsführenden Ausschusses dem vertraulichen Austausch in strategisch-politischen Fragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><p>Teil dieser Runde sind folgende Mitglieder unseres Kreisverbandes:</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>die Mitglieder der Parlamente und Regierungen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Staatssekretär*innen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>die Mitglieder des Bundes- und Landesvorstandes</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>die Mitglieder des Fraktionsvorstandes in der<br>
Bezirksverordnetenversammlung,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>die Mitglieder des Bezirksamtes,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>die*der BVV-Vorsteher*in,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>zwei vom Vorstand der GRÜNEN JUGEND Friedrichshain-Kreuzberg nominierte Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Friedrichshain-Kreuzberg</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li><p>Wer eine der aufgeführten Funktionen für den Kreisverband übernimmt, ohne Mitglied des Kreisverbandes zu sein, wird auch Mitglied der Runde.</p></li></ol></div></div><h2>Geänderter Text </h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Teil dieser Runde sind folgende Mitglieder unseres Kreisverbandes:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die Mitglieder der Parlamente und Regierungen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Staatssekretär*innen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die Mitglieder des Bundes- und Landesvorstandes</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>die Mitglieder des Landesparteirates</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die Mitglieder des Fraktionsvorstandes in der<br>
Bezirksverordnetenversammlung,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die Mitglieder des Bezirksamtes,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die*der BVV-Vorsteher*in,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>zwei vom Vorstand der GRÜNEN JUGEND Friedrichshain-Kreuzberg nominierte Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Friedrichshain-Kreuzberg</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>die Mitglieder des Landesvorstandes der GRÜNEN JUGEND Berli</strong>n</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>weitere Personen, die hier nicht aufgezählten Parteigremien angehören, können durch Beschluss des Geschäftsführenden Ausschuss zeitlich begrenzt Teil der Austauschrunde werden</strong></p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ergänzung der Liste um Landesparteirat und Landesvorstand der GJ Berlin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus, weitere Personen zeitweise einzuladen (bspw. Mitglieder des Bundesparteirats)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Oct 2024 13:32:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: §6 Vielfaltspolitisches Team</title>
                        <link>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/6-Vielfaltspolitisches-Team-16062</link>
                        <author>GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024)</author>
                        <guid>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/6-Vielfaltspolitisches-Team-16062</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Ursprünglicher Satzungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Das vielfaltspolitische Team besteht aus <strong>vier Personen</strong>, wobei ein Platz automatisch von einer Ansprechperson aus dem Geschäftsführenden Ausschuss besetzt wird. Die weiteren drei Plätze werden nach der Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses durch die <strong>Bezirksgruppe für 2 Jahre</strong> gewählt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><p>Das vielfaltspolitische Team soll mindestens zur Hälfte aus Personen zusammengesetzt sein, die unter die <strong>Vielfalts-Zielsetzung</strong> fallen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li><p><strong>Aufgabe des vielfaltspolitischen Teams</strong> ist es Prozesse anzustoßen, um diskriminierende Strukturen abzubauen und Betroffene zu unterstützen. Das vielfaltspolitische Team plant, steuert und begleitet die antirassismus-, diversitäts- und antidiskriminierungspolitischen Aktivitäten des Kreisverbands und unterstützt die Gründung und Arbeit selbstorganisierter Gruppen, solange und soweit die Gruppen das wollen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li><p>Das vielfaltspolitische Team benennt aus seinen Mitgliedern mind. 2 <strong>Ansprechpersonen für Diskriminierungsfälle</strong> (Ombudspersonen).</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li><p>Das vielfaltspolitische Team tagt mindestens viermal jährlich. Es berichtet der Bezirksgruppe jährlich von seiner Arbeit. Dem vielfaltspolitischen Team steht aus dem KV-Haushalt ein <strong>Budget</strong> zur satzungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung. Das vielfaltspolitische Team schlägt der Bezirksgruppe jährlich <strong>mind. zwei vielfaltspolitische Themen für die Behandlung in Bezirksgruppen</strong> oder anderen Veranstaltungen des Kreisverbands vor.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="6"><li><p>Es bemüht sich um eine intensive <strong>Vernetzung</strong> des Kreisverbands mit vielfaltspolitischen zivilgesellschaftlichen Initiativen.</p></li></ol></div></div><h2>Geänderter Text </h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Das vielfaltspolitische Team besteht aus <strong>mindestens</strong> vier Personen, wobei ein Platz automatisch von <strong>der</strong><strong>Ansprechperson aus dem Geschäftsführenden Ausschuss für Vielfalt und Antidiskriminierung</strong> besetzt wird. Die weiteren Plätze werden nach der Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses durch die Bezirksgruppe für 2 Jahre gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds findet eine Nachwahl unverzüglich für die verbleibende Amtszeit statt.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>zu 1.: redaktionelle Anpassung, welche Ansprechperson im GA gemeint ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>zu 1.: Möglichkeit der Erweiterung des Vielfaltspolitischen Teams um weitere Personen. Mindestgröße von 4 Personen bleibt erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>zu 3.: Möglichkeit der Nachwahl</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Oct 2024 13:28:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: §4,2 Vielfalts-Quote</title>
                        <link>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/4-2-Vielfalts-Quote-41928</link>
                        <author>GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024)</author>
                        <guid>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/4-2-Vielfalts-Quote-41928</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Ursprünglicher Satzungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Für unsere <strong>Liste für die Wahl zur BVV</strong> nominieren wir auf mindestens 20% der ersten 30 Plätze Personen, die gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen angehören<strong>. </strong>Fünf Jahre ab Geltung der Vielfalts-Quote soll die Bezirksgruppe mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob und auf welchen Zielwert die <strong>Quote angepasst</strong> werden soll, um die gesellschaftlichen Realitäten innerhalb unseres Bezirks bestmöglich widerzuspiegeln. Anschließend soll eine Festlegung im Rhythmus von zwei Jahren erfolgen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><p>Rechtzeitig <strong>vor anstehenden Delegierten- und Listenwahlen</strong> wird vom Geschäftsführenden Ausschuss mindestens ein <strong>Bewerber*innentreffen</strong> speziell für Menschen durchgeführt, die unter die Vielfalts-Zielsetzung fallen.</p></li></ol></div></div><h2>Geänderter Text </h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Für unsere Liste für die Wahl zur BVV nominieren wir auf mindestens 20% der ersten 30 Plätze Personen, die gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen angehören. Fünf Jahre ab Geltung der Vielfalts-Quote soll die Bezirksgruppe mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob und auf welchen Zielwert die Quote angepasst werden soll, um die gesellschaftlichen Realitäten innerhalb unseres Bezirks bestmöglich widerzuspiegeln. Anschließend soll eine Festlegung im Rhythmus von <strong>fünf</strong> Jahren erfolgen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Analog zu §4.1 sollte auch hier eine regelmäßige Anpassung im Turnur der Legislaturperioden erfolgen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Oct 2024 13:06:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: §4.1 Vielfalts-Zielsetzung</title>
                        <link>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/4-1-Vielfalts-Zielsetzung-45551</link>
                        <author>GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024)</author>
                        <guid>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/4-1-Vielfalts-Zielsetzung-45551</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Ursprünglicher Satzungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Inwieweit die Vielfalts-Zielsetzung erfüllt wird, soll mindestens alle zwei Jahre <strong>objektiv beurteilt</strong> werden. Im Fall der <strong>Nichterfüllung</strong> wird der Bezirksgruppe von Seiten des Geschäftsführenden Ausschusses innerhalb von sechs Monaten ein Maßnahmenplan vorgelegt, der darlegt, wie die Zielsetzung künftig erfüllt werden soll.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><strong>Alle Funktions-, Amts- und Mandatsträger*innen </strong>des Kreisverbands nehmen spätestens sechs Monate nach ihrer erstmaligen Wahl an einer <strong>Weiterbildung</strong>/einem Training zur Sensibilisierung für Antirassismus, Antidiskriminierung oder Diversität teil, wie sie regelmäßig vom Kreisverband, dem Landesverband sowie von der Heinrich-Böll-Stiftung angeboten werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li><strong>Ansprechpersonen von Arbeitsgemeinschaften </strong>nehmen spätestens im Laufe eines Jahres nach ihrer erstmaligen Benennung an einem entsprechenden Training nach Satz 3 teil. Die <strong>Kosten für die Trainings</strong> übernimmt der Kreisverband nach vorherigem Finanzantrag an den Geschäftsführenden Ausschuss.</li></ol></div></div><h2>Geänderter Text </h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Inwieweit die Vielfalts-Zielsetzung erfüllt wird, soll mindestens alle <strong>fünf</strong> Jahre objektiv beurteilt werden. Im Fall der Nichterfüllung wird der Bezirksgruppe von Seiten des Geschäftsführenden Ausschusses innerhalb von sechs Monaten ein Maßnahmenplan vorgelegt, der darlegt, wie die Zielsetzung künftig erfüllt werden soll.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Vielfalts-Zielsetzung sollte in Bezug auf ihre Anwendung beurteilt werden - und der Zyklus der Legislaturperiode beträgt 5 Jahre.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Oct 2024 13:04:29 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: §4 Geschlechterparität und Vielfalt</title>
                        <link>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/4-Geschlechterparitat-und-Vielfalt-45670</link>
                        <author>GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024)</author>
                        <guid>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/4-Geschlechterparitat-und-Vielfalt-45670</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Ursprünglicher Satzungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Das <strong>Frauenstatut und das Vielfaltsstatut</strong> gelten uneingeschränkt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Mindestens die <strong>Hälfte unserer Wahlkreiskandidat*innen</strong> sollen <strong>FLINTA*-Personen</strong> (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, trans und agender) sein und gesellschaftlich diskriminierte oder benachteiligte Gruppen sollen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil in unserem vielfältigen Bezirk repräsentiert sein (<strong>Vielfalts-Zielsetzung</strong>).Hierzu zählen wir insbesondere Menschen mit Antisemitismus- oder Rassismuserfahrung, Menschen mit Behinderung und Menschen ohne akademischen Hintergrund.</li></ol></div></div><h2>Geänderter Text </h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Mindestens die Hälfte unserer Wahlkreiskandidat*innen sollen FLINTA*-Personen (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, trans, <strong>oder</strong> agender) sein und gesellschaftlich diskriminierte oder benachteiligte Gruppen sollen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil in unserem vielfältigen Bezirk repräsentiert sein (Vielfalts-Zielsetzung).Hierzu zählen wir insbesondere Menschen mit Antisemitismus- oder Rassismuserfahrung, Menschen mit Behinderung und Menschen ohne akademischen Hintergrund.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. FLINTA-Konferenz: Einmal jährlich findet im Bezirk eine FLINTA-Konferenz statt, die als beschlussfassendes Gremium fungiert. Zudem dient sie der Entwicklung von Strategien zur Förderung von Geschlechterparität und Vielfalt im Kreisverband.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>zu 1.: redaktionelle Anpassung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>zu 3: Insitutionalisierung unseren FLINTA*-Austauschs im Kreisverband</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Oct 2024 13:00:03 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: § 3 Wahlen</title>
                        <link>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/3-Wahlen-50043</link>
                        <author>GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024)</author>
                        <guid>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/3-Wahlen-50043</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Ursprünglicher Satzungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die ihr Stimmrecht im Kreisverband ausüben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Vor der <strong>Wahl von Kandidierenden</strong> für den Bundestag, das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung führen wir unabhängig von den Beschränkungen des Wahlgesetzes ein <strong>Meinungsbild</strong> unter allen anwesenden Mitgliedern unseres Kreisverbands, die ihr Stimmrecht auch im Kreisverband ausüben, durch. Näheres regelt die Wahlordnung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Der Kreisverband entsendet <strong>Delegierte</strong> zu Parteigremien (Bundesdelegiertenkonferenz (BDK); Landesdelegiertenkonferenz (LDK), Landesausschuss (LA), Frauen*konferenz bzw. FLINTA-Konferenz. In der Regel werden Delegierte für diese Parteigremien für <strong>ein Jahr</strong> gewählt.</li></ol></div></div><h2>Geänderter Text </h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Der Kreisverband entsendet <strong>Delegierte</strong> zu Parteigremien (Bundesdelegiertenkonferenz (BDK); Landesdelegiertenkonferenz (LDK), Landesausschuss (LA), FLINTA-Konferenz und die Wahlversammlung. In der Regel werden Delegierte für diese Parteigremien für <strong>ein Jahr</strong> gewählt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anpassung aufgrund der Umbenennung zur FLINTA-Konferenz und dem neuen Gremium der Wahlversammlung notwendig.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Oct 2024 12:56:29 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: §2 Bezirksgruppe</title>
                        <link>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/2-Bezirksgruppe-22351</link>
                        <author>GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024)</author>
                        <guid>https://bg121124.antragsgruen.de/bg121124/2-Bezirksgruppe-22351</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Ursprünglicher Satzungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li value="1"><p>Die Bezirksgruppe (BG) ist die Mitgliederversammlung und das <strong>höchste beschlussfassende Gremium</strong> des Kreisverbands. Jede*r soll sich an unseren Debatten informiert beteiligen können. Unsere Amts- und Mandatsträger*innen berichten regelmäßig über ihre Arbeit in der Bezirksgruppe.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><p>Der Geschäftsführende Ausschuss <strong>lädt</strong> zu jeder Bezirksgruppe mindestens <strong>zehn Tage</strong> vorher ein. Bei <strong>besonderer Dringlichkeit</strong> kann die Frist auf mindestens zwei Tage verkürzt werden. Die besondere Dringlichkeit muss vor Beginn der Sitzung begründet und mit Zweidrittelmehrheit bestätigt werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li><p>Auf <strong>Antrag von 40 Mitgliedern</strong> ist der Geschäftsführende Ausschuss verpflichtet, unverzüglich zu einer <strong>außerordentlichen BG</strong> einzuladen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li><p>Die Bezirksgruppe endet nach <strong>zwei Stunden</strong>, wenn nicht eine Verlängerung der Debatte beschlossen wird oder bei der Einladung auf eine längere Dauer hingewiesen wurde.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li><p>Zu Beginn werden eine <strong>Sitzungsleitung und eine Redezeitbegrenzung</strong> festgelegt sowie die Tagesordnung beschlossen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="6"><li><p>Es findet jeden Monat mindestens eine Bezirksgruppe statt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="7"><li><p>Innerhalb der <strong>Schulferien </strong>sollen keine Bezirksgruppen stattfinden und dürfen keine Beschlüsse gefasst werden, es sei denn eine vorangegangene Bezirksgruppe beschließt auf Antrag eine Ausnahme.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="8"><li><p>Antragsteller*innen müssen <strong>Anträge mindestens drei Tage vor der Sitzung</strong> (in der Regel bei Antragsgrün) einreichen. Es werden Anträge sowohl online bereitgestellt als auch in ausreichender Zahl schriftlich bereitgehalten. <strong>Änderungsanträge</strong> müssen vor der Abstimmung der Bezirksgruppe zugänglich sein. Bei besonderer Dringlichkeit kann sich die Bezirksgruppe mit einfacher Mehrheit vor Eintritt in die Tagesordnung für eine Befassung mit <strong>verspätet eingereichten Anträgen</strong> entscheiden. Die <strong>Dringlichkeit</strong> ist schriftlich oder mündlich zu begründen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="9"><li><p>Inhaltliche Beschlüsse sind binnen drei Arbeitstagen auf der Homepage des Kreisverbandes zu <strong>veröffentlichen</strong>, das Ergebnis von Personenwahlen ist den Mitgliedern binnen gleicher Frist bekanntzugeben.</p></li></ol></div></div><h2>Geänderter Text </h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Innerhalb der <strong>Sommerferien</strong> sollen keine Bezirksgruppen stattfinden und dürfen keine Beschlüsse gefasst werden, es sei denn eine vorangegangene Bezirksgruppe beschließt auf Antrag eine Ausnahme</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Frist für Änderungsanträge insbesondere für Bundesdelegiertenkonferenzen fällt regelmäßig in die Schulferien. Leider ist oftmals nicht mit ausreichend Vorlauf klar, wie früh Leitanträge veröffentlicht werden. Daher kann es hier regelmäßig zur Notwendigkeit kommen, dass Änderungsanträge zur Einbringung als Kreisverband innerhalb der Ferien bei Bezirksgruppen abzustimmen sind.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Oct 2024 12:53:16 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>