Veranstaltung: | Bezirksgruppe, 10.12.24 @Lovelite |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Zweite Lesung Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.10.2024, 13:39 |
A9: Beitrags- und Kassenordnung §3 Diätenkommission
Ursprünglicher Satzungstext
- Der Kreisverband richtet eine Diätenkommission bestehend aus drei Personen ein, die von der Bezirksgruppe gewählt werden. Sie besteht aus einem von der BVV-Fraktion vorgeschlagenen Mitglied der BVV-Fraktion, einem vom Geschäftsführenden Ausschuss vorgeschlagenen Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses (welches nicht der*die Schatzmeister*in ist) sowie einem weiteren Mitglied, das weder ein Amt noch Mandat für Bündnis 90/Die Grünen Berlin Friedrichshain-Kreuzberg innehat. Des Weiteren darf keine finanzielle Abhängigkeit gegenüber den Amts- und Mandatsträger*innen bestehen.
- Die Diätenkommission wird zu Beginn jeder Legislaturperiode des Landes Berlin für die Dauer der Legislaturperiode von der Bezirksgruppe in geheimer Abstimmung gewählt. Scheidet ein Mitglied der Kommission aus der Funktion, für die es in die Diätenkommission gewählt wurde, aus, endet die Mitgliedschaft.
- Mitglieder der Diätenkommission können einzeln oder insgesamt mit Zweidrittelmehrheit von der Bezirksgruppe abgewählt werden. Bei Vakanz eines Platzes ist unverzüglich eine Nachwahl für den Rest der Legislaturperiode durchzuführen.[4]
- Jedes Mitglied kann jederzeit zurücktreten. In diesem Fall ist unverzüglich eine Nachwahl für den Rest der Legislaturperiode durchzuführen.
- Die Mitglieder haben auch nach ihrem Ausscheiden Stillschweigen über die gewonnenen Erkenntnisse zu bewahren.
- Die Diätenkommission berät und entscheidet über Ausnahmeregelungen bei Sonderbeiträgen gemäß § 4 dieser Beitrags- und Kassenordnung. Sie tagt auf Antrag eines Mitglieds der Diätenkommission und berät nichtöffentlich. Die Diätenkommission trifft ihre Entscheidungen bei Anwesenheit aller Mitglieder mit einfacher Mehrheit.
- Die Diätenkommission entscheidet nach umfassender Prüfung der Sachlage, ist an Weisungen und Aufträge im Einzelfall nicht gebunden und holt dafür alle für die Entscheidung relevanten Informationen bei den Beantragenden ein. Sollten sich Nachfragen ergeben, kann die Diätenkommission Gehaltsnachweise oder sonstige Dokumente, die zur Klärung des Sachverhaltes erforderlich sind, verlangen. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Herausgabe der angeforderten Nachweise erfolgt vertraulich und freiwillig.
Geänderter Text
Der Kreisverband richtet eine Diätenkommission bestehend aus drei Personen
ein, die von der Bezirksgruppe gewählt werden. Sie besteht aus einem von
der BVV-Fraktion vorgeschlagenen Mitglied der BVV-Fraktion, einem vom
Geschäftsführenden Ausschuss vorgeschlagenen Mitglied des
Geschäftsführenden Ausschusses (welches nicht der*die Schatzmeister*in
ist) sowie einem weiteren Mitglied, das weder ein Amt noch Mandat für
Bündnis 90/Die Grünen Berlin Friedrichshain-Kreuzberg innehat. Des
Weiteren darf keine finanzielle Abhängigkeit gegenüber den Amts- und
Mandatsträger*innen auf Bezirksebene bestehen.
Begründung
Klarstellung, da die Diätenkommission sich um die Sonderbeiträge der Amts- und Mandatsträger*innen auf Bezirksebene kümmtert, muss auch nur zu diesen eine finanzielle Unabhängigkeit bestehen.
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