Veranstaltung: | Bezirksgruppe, 10.12.24 @Lovelite |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Zweite Lesung Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.10.2024, 13:35 |
A8: §9 Trennung von Amt und Mandat
Ursprünglicher Satzungstext
- Wir stellen sicher, dass sich jede Person ihrem Amt oder Mandat mit vollem Einsatz widmen kann.
- Neue Mitglieder unterstützen wir besonders, um sich in unsere politische Arbeit einzubringen. Wir wollen Macht und Verantwortung auf vielen Schultern verteilen, statt sie auf wenigen zu konzentrieren.
- Wir erheben den Anspruch, dass die Landesdelegiertenkonferenz, der Landesausschuss, die Frauen*Konferenz bzw. FLINTA*-Konferenz und die Bundesdelegiertenkonferenz die Arbeit unserer Fraktionen unabhängig kontrollieren. Es gilt der Grundsatz der Trennung von Amt und Mandat.
- Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung oder ihre Staatssekretär*innen entsenden wir daher nicht als Delegierte in die Bundesdelegiertenkonferenz.
- Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats oder seiner Staatssekreträr*innen können keine Delegierten für die Landesdelegiertenkonferenz, den Landesausschusses und die Frauen*Konferenz bzw. FLINTA*-Konferenz werden.
- Mitglieder der Bundesregierung, des Senats, des Bezirksamts, eines Parlaments oder der Bezirksverordnetenversammlung sowie Staatssekretär*innen können nicht in den Geschäftsführenden Ausschuss gewählt werden.
- Wer Mitglied eines Landesvorstands, des Bundesvorstands, eines anderen Kreisvorstandes unserer Partei, oder eines Vorstandes der Grünen Jugend ist oder beim Kreisverband, der BVV-Fraktion oder in einem Büro der Stadträt*innen beschäftigt ist, kann nicht Mitglied unseres Geschäftsführenden Ausschusses werden.
Geänderter Text
3. Wir erheben den Anspruch, dass die Landesdelegiertenkonferenz, der
Landesausschuss, die FLINTA*-Konferenz und die Bundesdelegiertenkonferenz die
Arbeit unserer Fraktionen unabhängig kontrollieren. Es gilt der Grundsatz der
Trennung von Amt und Mandat.
5. Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats oder seiner
Staatssekreträr*innen können keine Delegierten für die
Landesdelegiertenkonferenz, den Landesausschusses und die FLINTA*-Konferenz
werden.
7. Wer Mitglied eines Landesvorstands, des Bundesvorstands, eines anderen Kreis-
oder Ortsvorstandes unserer Partei, oder eines Vorstandes der Grünen Jugend ist
oder beim Kreisverband, der BVV-Fraktion oder in einem Büro der Stadträt*innen
beschäftigt ist, kann nicht Mitglied unseres Geschäftsführenden Ausschusses
werden.
Begründung
Redaktionelle Änderung: Streichung Frauen*-Konferenz
Zustätzlich auch Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft des GA mit Mitgliedschaft eines Ortsvorstandes.
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