Veranstaltung: | Bezirksgruppe, 10.12.24 @Lovelite |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Zweite Lesung Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | GA Xhain (dort beschlossen am: 01.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.10.2024, 12:53 |
A1: §2 Bezirksgruppe
Ursprünglicher Satzungstext
Die Bezirksgruppe (BG) ist die Mitgliederversammlung und das höchste beschlussfassende Gremium des Kreisverbands. Jede*r soll sich an unseren Debatten informiert beteiligen können. Unsere Amts- und Mandatsträger*innen berichten regelmäßig über ihre Arbeit in der Bezirksgruppe.
Der Geschäftsführende Ausschuss lädt zu jeder Bezirksgruppe mindestens zehn Tage vorher ein. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Frist auf mindestens zwei Tage verkürzt werden. Die besondere Dringlichkeit muss vor Beginn der Sitzung begründet und mit Zweidrittelmehrheit bestätigt werden.
Auf Antrag von 40 Mitgliedern ist der Geschäftsführende Ausschuss verpflichtet, unverzüglich zu einer außerordentlichen BG einzuladen.
Die Bezirksgruppe endet nach zwei Stunden, wenn nicht eine Verlängerung der Debatte beschlossen wird oder bei der Einladung auf eine längere Dauer hingewiesen wurde.
Zu Beginn werden eine Sitzungsleitung und eine Redezeitbegrenzung festgelegt sowie die Tagesordnung beschlossen.
Es findet jeden Monat mindestens eine Bezirksgruppe statt.
Innerhalb der Schulferien sollen keine Bezirksgruppen stattfinden und dürfen keine Beschlüsse gefasst werden, es sei denn eine vorangegangene Bezirksgruppe beschließt auf Antrag eine Ausnahme.
Antragsteller*innen müssen Anträge mindestens drei Tage vor der Sitzung (in der Regel bei Antragsgrün) einreichen. Es werden Anträge sowohl online bereitgestellt als auch in ausreichender Zahl schriftlich bereitgehalten. Änderungsanträge müssen vor der Abstimmung der Bezirksgruppe zugänglich sein. Bei besonderer Dringlichkeit kann sich die Bezirksgruppe mit einfacher Mehrheit vor Eintritt in die Tagesordnung für eine Befassung mit verspätet eingereichten Anträgen entscheiden. Die Dringlichkeit ist schriftlich oder mündlich zu begründen.
Inhaltliche Beschlüsse sind binnen drei Arbeitstagen auf der Homepage des Kreisverbandes zu veröffentlichen, das Ergebnis von Personenwahlen ist den Mitgliedern binnen gleicher Frist bekanntzugeben.
Geänderter Text
6. Innerhalb der Sommerferien sollen keine Bezirksgruppen stattfinden und dürfen
keine Beschlüsse gefasst werden, es sei denn eine vorangegangene Bezirksgruppe
beschließt auf Antrag eine Ausnahme
Begründung
Die Frist für Änderungsanträge insbesondere für Bundesdelegiertenkonferenzen fällt regelmäßig in die Schulferien. Leider ist oftmals nicht mit ausreichend Vorlauf klar, wie früh Leitanträge veröffentlicht werden. Daher kann es hier regelmäßig zur Notwendigkeit kommen, dass Änderungsanträge zur Einbringung als Kreisverband innerhalb der Ferien bei Bezirksgruppen abzustimmen sind.
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